Schröder 01.07.2005 Bundestagsrede zur Vertrauensfrage - im Wortlaut Herr Präsident, meine Damen und Herren! Am Montag dieser Woche habe ich dem Herrn Bundestagspräsidenten mitgeteilt, dass ich es in der gegebenen Situation als meine Pflicht ansehe, im Deutschen Bundestag die Vertrauensfrage zu stellen. Mein Antrag hat ein einziges, ganz unmissverständliches Ziel: Ich möchte dem Herrn Bundespräsidenten die Auflösung des 15. Deutschen Bundestages und die Anordnung von Neuwahlen vorschlagen können. Der für meine Partei - und für mich selber - bittere Ausgang der Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen war das letzte Glied in einer Kette zum Teil empfindlicher und schmerzlicher Wahlniederlagen. In der Folge dessen wurde deutlich, dass es die sichtbar gewordenen Kräfteverhältnisse ohne eine neue Legitimation durch den Souverän, das deutsche Volk, nicht erlauben, meine Politik erfolgreich fortzusetzen. Endgültig mit diesem Ausgang der Landtagswahl am 22. Mai wurden negative Auswirkungen für die Handlungsfähigkeit im parlamentarischen Raum unabweisbar. Die "Agenda 2010" mit ihren Konsequenzen schien zum wiederholten Male ursächlich für ein Votum der Wählerinnen und Wähler gegen meine Partei. Wenn diese Agenda fortgesetzt und weiterentwickelt werden soll - und das muss sie -, ist eine Legitimation durch Wahlen unverzichtbar. Es ist daher ein Gebot der Fairness und der Aufrichtigkeit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, gegenüber meiner Partei, gegenüber dem Partner in der Koalition, gegenüber dem Hohen Haus und auch gegenüber mir selbst, die Vertrauensfrage zu stellen. Meine Damen und Herren, alle im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien haben sich mit Nachdruck für die Auflösung des Bundestages ausgesprochen. Die Wählerinnen und Wähler unterstützen mit überwältigender Mehrheit meinen Wunsch nach Neuwahlen. Dessen sollten wir uns heute alle bewusst sein. Meine Damen und Herren, viermal wurde bislang in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland die Vertrauensfrage gestellt. Zweimal - von Helmut Schmidt und mir -, um sich der Mehrheit im Bundestag zu versichern. Zweimal - von Willy Brandt und Helmut Kohl -, um den Weg zu Neuwahlen frei zu machen. Mir ist wohl bewusst: Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben sich bei der Formulierung des Artikels 68 sicher nicht von der Überlegung leiten lassen, durch eine gewollte Niederlage die Tür zu einer Auflösung des Parlamentes zu öffnen. Aber - und auch darüber geben uns die Beratungen im Parlamentarischen Rat Auskunft - sie wollten ebenso wenig die Möglichkeit einer Neuwahl verwehren, wenn dies die Lage gebietet. Nach den bösen Erfahrungen von Weimar lehnte es der Parlamentarische Rat ab, dem Bundespräsidenten ein generelles Recht zur Auflösung des Bundestages einzuräumen. Aber auch dem Parlament blieb das Recht zur Selbstauflösung verwehrt. Dem Parlamentarischen Rat verdanken wir mithin Regelungen, die Deutschland zu einer der stabilsten, erfolgreichsten und angesehensten Demokratien der Welt gemacht haben. Dafür sind wir dankbar - auch wenn die Erfolgsgeschichte unserer deutschen Demokratie nicht allein der Weisheit oder dem Weitblick unserer Gründergeneration geschuldet ist, sondern vor allem dem demokratischen Gemeinsinn und dem klugen Instinkt der Bürgerinnen und Bürger, die stets für ein inneres Gleichgewicht unseres Gemeinwesens gesorgt haben. Unsere Staatspraxis, die auch durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungsgemäß bestätigt wurde, ist eindeutig: Der mit der Vertrauensfrage verbundenen Konsequenz von Neuwahlen stehen keine zwingenden verfassungsrechtlichen Bedenken entgegen. Die entscheidende Frage lautet also: Kann der Bundeskanzler noch des stetigen Vertrauens der Mehrheit des Hohen Hauses sicher sein? Denn die drängenden Probleme unseres Landes, die Fortsetzung der begonnenen Reformen, die Krise der Europäischen Union, die Herausforderungen der Globalisierung und die Gefahren für Frieden, Sicherheit und Stabilität in unserer einen Welt dulden keinen Zustand der Lähmung oder des Stillstandes. Meine Damen und Herren, ich habe mir die Entscheidung, zunächst die Vertrauensfrage, danach mich und meine Regierung einer neuen Wahl zu stellen, reiflich und gewissenhaft überlegt. Aus der Opposition hat es Forderungen nach meinem Rücktritt gegeben. Aber was dann? Der Weg nach Artikel 63 Grundgesetz setzt mehrere erfolglose Wahlgänge voraus und ist damit äußerst kompliziert und der Würde des Hohen Hauses nicht angemessen. Genau aus diesem Grund hat bereits mein Amtsvorgänger diesen Weg 1982 entschieden abgelehnt. Helmut Kohl betonte vor dem Deutschen Bundestag am 17. Dezember 1982, dass - ich zitiere ihn wörtlich - "der Vorwurf der Manipulation ... gerechtfertigt wäre, wenn ich den Weg des Rücktritts gemäß Artikel 63 des Grundgesetzes wählen würde." Und weiter, meine Damen und Herren: "In der augenblicklichen Situation würde es niemanden überzeugen, wenn ein derartiges Verfahren eingeschlagen würde, um den Bundespräsidenten zur Auflösung des Bundestages zu nötigen. Ich bin der Auffassung, das der von mir gewählte Weg zur Auflösung des Bundestages überzeugend und verfassungsrechtlich einwandfrei ist." Ich teile diese Argumentation meines Vorgängers, meine Damen und Herren. Meine Damen und Herren, die Bundesregierung und die Koalitionsfraktionen von SPD und Grünen haben in unserem Land einen tief greifenden Veränderungsprozess eingeleitet. Dieser Reformprozess ist in seinem Umfang und in seinen Konsequenzen einmalig in der Geschichte der Bundesrepublik. Wir haben in Angriff genommen, was unsere Vorgängerregierung unterlassen hatte. Wir haben begonnen, wozu CDU, CSU und FDP 16 Jahre Zeit, aber niemals den Mut hatten. Mit den Reformen der "Agenda 2010" haben wir wichtige Bereiche unserer Gesellschaft in ihren Strukturen grundlegend erneuert - in der Gesundheitsversorgung, in der Rentenpolitik und auf dem Arbeitsmarkt. Diese Reformen sind notwendig, um unseren Sozialstaat auch in Zukunft zu erhalten und unsere Wirtschaft auf die Herausforderungen der Globalisierung und des Älterwerdens unserer Gesellschaft einzustellen. Diese notwendigen Reformen mussten gegen massive Widerstände von Interessengruppen durchgesetzt werden. Einige haben in dieser Situation auf unverantwortliche Weise die Verunsicherung der Bürgerinnen und Bürger instrumentalisiert. Mit populistischen Kampagnen wurden Ängste geweckt und geschürt, weil die Reformen zunächst mit Belastungen verbunden sind, ihre positiven Wirkungen aber erst später, teilweise durchaus erst in einigen Jahren zu spüren sein werden. Nur zu gut erinnern wir uns an die öffentliche Aufregung bei der Einführung der Praxisgebühr und an die Protestwelle beim Beschluss der so genannten "Hartz IV"-Gesetze im vergangenen Jahr. Keine Frage: Das Reformprogramm der "Agenda 2010" hat zu Streit zwischen den Parteien und in den Parteien geführt. In den regierenden Parteien und Fraktionen ist es zu inneren Spannungen und auch zu Konflikten um die richtige Richtung gekommen. Und, das will ich nicht verschweigen, meine Partei hat darunter besonders gelitten. Die SPD hat seit dem Beschluss der "Agenda 2010" bei allen Landtagswahlen und der Europawahl Stimmen verloren - in vielen Fällen sogar die Regierungsbeteiligung in den Ländern. Das war ein hoher Preis für die Durchsetzung der Reformen. Dass wir diesen hohen Preis - zuletzt in Nordrhein-Westfalen - zu zahlen hatten, hat innerhalb meiner Partei und meiner Fraktion zu heftigen Debatten um den künftigen Kurs der SPD geführt. Das gilt in ähnlicher Weise für unseren Koalitionspartner. Es ging - und es geht - um die Frage, ob die Reformen der "Agenda 2010" überhaupt notwendig sind oder ob sie nicht gar zurückgenommen werden sollten. Diese Debatte hat soweit geführt, dass SPD-Mitglieder damit drohten, sich einer rückwärts gewandten, linkspopulistischen Partei anzuschließen, die vor Fremdenfeindlichkeit nicht zurückschreckt. Einige haben diesen Schritt vollzogen, an die Spitze jener Partei hat sich ein ehemaliger SPD-Vorsitzender gestellt. Meine Damen und Herren, solche eindeutigen Signale aus meiner Partei, der führenden Regierungspartei, musste und muss ich ernst nehmen, zumal in den Wochen vor dem 22. Mai fast täglich darüber in den Medien berichtet wurde, auch aus dem parlamentarischen Raum heraus. Am 22. Mai lag die Frage offen auf dem Tisch, ob bei diesem Wahlausgang eine volle Handlungsfähigkeit für mich und meine Politik noch gegeben war. Zumal die Mehrheit für diese Regierung im Deutschen Bundestag von Anfang an denkbar knapp war. Diese Mehrheit hat sich durch den Verlust nicht nachzubesetzender Überhangmandate weiter reduziert und beträgt nur noch drei Stimmen, wenn die so genannte Kanzlermehrheit erforderlich ist. Grundvoraussetzung für die gesamte Regierungspolitik, ganz besonders aber für unsere Außen- und Sicherheitspolitik, sind Planbarkeit und Verlässlichkeit. Dies betrifft grundsätzliche Fragen wie die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei zur Europäischen Union, die weitere Vertiefung unserer Beziehungen zu Russland und den Ausbau unserer politischen und wirtschaftlichen Beziehungen zu China. Hierfür ist die Bundesregierung auf die Geschlossenheit der Koalitions-Fraktionen angewiesen. Auch hier sind vermehrt abweichende, jedenfalls die Mehrheit gefährdende Stimmen laut geworden. Meine Damen und Herren, über die Zweifler und jene, die mit Austritt oder abweichendem Stimmverhalten gedroht haben, will und kann ich moralisch nicht rechten, denn das stetige Vertrauen gemäß Artikel 68 unseres Gesetzes ist keine moralische, sondern eine politische Kategorie. Artikel 38 Absatz 1 erlaubt den Abgeordneten, abweichende Positionen einzunehmen. Diese Tatsache unterliegt nicht einer moralischen Bewertung oder gar einer moralischen Verurteilung von Abgeordneten. Da aber der Bundeskanzler auf dauerhaftes Vertrauen angewiesen ist, um nach innen wie nach außen seine Politik verwirklichen zu können, muss er ein solches abweichendes Ankündigen, Fordern oder Verhalten stets politisch bewerten. Klar abweichende Positionierungen mögen subjektiv betrachtet als durchaus berechtigt angesehen werden, müssen aber vom Bundeskanzler politisch anders beurteilt werden, denn er braucht eine stetige und verlässliche Basis für seine Politik. Ebenso klar muss auch sein, dass dort, wo Vertrauen nicht mehr vorhanden ist, öffentlich nicht so getan werden darf, als gäbe es dieses Vertrauen. Ich habe auch das erleben müssen. Auch das ist Bestandteil meiner politischen Bewertung. Und die ist eindeutig: eine Bewertung der politischen Kräfteverhältnisse vor und nach der Entscheidung, Neuwahlen anzustreben, muss - dessen bin ich ganz sicher - dazu führen, dass ich unter den aktuellen Bedingungen nicht auf das notwendige, auf stetiges Vertrauen im Sinne des Artikel 68 rechnen kann. Meine Damen und Herren, was die bestehenden Kräfteverhältnisse anbelangt, so muss ich auch die Auswirkungen auf die Zusammenarbeit zwischen Bundestag und Bundesrat berücksichtigen. Die Situation im Bundesrat ist dabei nicht nur eine Frage der Mehrheit, sondern sie ist zunächst einmal eine Frage der Haltung, wie die Zahl der Einsprüche nach abgeschlossenem Vermittlungsverfahren exemplarisch zeigt. In der laufenden Wahlperiode hat die Bundesratsmehrheit nach abgeschlossenem Vermittlungsverfahren in 29 Fällen Einspruch gegen das entsprechende Gesetz eingelegt. Das, meine Damen und Herren, ist fast so häufig wie in den ersten zwölf Wahlperioden der Jahre 1949 bis 1994 zusammen. Ersichtlich geht es der Bundesratsmehrheit in diesen wie in anderen Fällen, etwa in der Steuerpolitik oder beim Subventionsabbau, nicht mehr um inhaltliche Kompromisse oder staatspolitische Verantwortung, sondern um machtversessene Parteipolitik, die über die Interessen des Landes gestellt wird. Ich kann es aber weder der Regierung noch den Regierungsfraktionen zumuten, immer wieder Konzessionen zu machen und doch zu wissen, dass die Bundesratsmehrheit ihre destruktive Blockadehaltung nicht aufgeben wird. Nur eine durch die Wählerinnen und Wähler klar und neuerlich legitimierte Regierungspolitik wird bei der Mehrheit des Bundesrats zu einem Überdenken der Haltung führen - wenn auch nicht kurzfristig zu einer Änderung der Mehrheit. Meine Damen und Herren, das Ziel des Machterhalts um der Macht willen rechtfertigt niemals Entscheidungen gegen die bessere Einsicht und gegen den Rat des Gewissens. Ich handele in der Gewissheit, dass die von mir begonnene Politik der Reformen richtig und notwendig ist - für unser Land und für seine Menschen. Darum werde ich mich auch mit all meiner Energie und mit ganzer Kraft darum bemühen, dass die Wählerinnen und Wähler mich beauftragen, das Begonnene fortzuführen. Die Vertrauensfrage gibt daher jedem Abgeordneten die Chance, sich zu entscheiden. Mit einer Enthaltung, auch mit einem "Nein" eröffnen die Mitglieder dieses Hohen Hauses dem Herrn Bundespräsidenten die Möglichkeit, die Entscheidung über die Zukunft der Politik und über die Zukunft unseres Landes dem Souverän, unseren Bürgerinnen und Bürgern, in die Hand zu geben. Ich bin davon überzeugt, dass dieser Weg mit dem Sinn und den Bestimmungen unserer Verfassung im Einklang ist. Ich bin davon überzeugt, dass der Herr Bundespräsident die richtige Entscheidung treffen wird. Meine Damen und Herren, ich weiß mich mit den weitaus meisten unserer Landsleute darin einig, dass in der gegenwärtigen Situation die Wähler zu ihrem Recht kommen sollten. Nicht im Zuge eines Plebiszits, nicht im Rahmen einer Volksabstimmung, die unsere Verfassung eben nicht vorsieht, sondern bei Neuwahlen, die das erklärte Ziel meiner heutigen Vertrauensfrage sind. Insoweit - und das lässt sich gar nicht bestreiten - richtet sich die Vertrauensfrage über den Deutschen Bundestag hinaus natürlich und in letzter Konsequenz an die Wählerinnen und Wähler selbst. Vordergründig betrachtet handelt es sich um einen Vorgang, mit dem der Bundeskanzler sein eigenes Schicksal der Entscheidung des Volkes anvertraut. Die wahre Dimension unserer heutigen Entscheidung weist aber weit darüber hinaus: tatsächlich geht es um die Möglichkeit des demokratischen Souveräns, die Grundrichtung der künftigen Politik selbst zu bestimmen. Geben wir also den Menschen die Wahl und die Freiheit, selbst zu entscheiden, welchen Weg unser Land gehen soll, welchen Staat sie sich wünschen, welchen Stellenwert soziale Gerechtigkeit künftig haben soll und wie viel Solidarität das Zusammenleben in unserem Gemeinwesen prägen soll. Wecken wir ihren Lebensmut und ihr Vertrauen in die Zukunft. Lösen wir sie aus jenen Ängsten und Bedrückungen, die auch Folge des Niederredens unseres Landes und der Leistungen seiner Menschen durch die Opposition sind. Einer Opposition im Übrigen, die sich aus Furcht vor der Verantwortung fast jeder konstruktiven Zusammenarbeit mit uns verweigerte. Ich füge hinzu: oder die vollzogene Zusammenarbeit im Nachhinein desavouierte. Einer Opposition, die aus schierem Opportunismus den Bürgerinnen und Bürgern auch jetzt verschweigt, welche konkreten Pläne sie hat. Meine Damen und Herren, auch in der Politik gilt: Festklammern an dem, was immer schon war oder was man einmal hat, führt geradewegs in die Erstarrung. Und bewahren kann nur derjenige, der zur Veränderung bereit ist. Wenn wir also Energien freisetzen, Bewegungen ermöglichen und weitere Reformen in Gang setzen wollen, dann müssen wir auch mit den üblichen Regeln der politischen Mechanik, mit der Physik der Macht gleichsam, brechen. Die von uns begonnenen Reformen gilt es, entschlossen fortzuführen, damit wir den sich immer rascher wandelnden Anforderungen im Innern und nach außen gerecht werden. Im Innern heißt das für uns, die soziale Marktwirtschaft zu bewahren und unser Gesellschaftsmodell weiterzuentwickeln, das Produktivität und ökonomische Effizienz mit Solidarität und Gerechtigkeit verbindet. Es ist gewiss: Der Wandel verlangt einen langen Atem. Verlangt Beharrlichkeit und Standfestigkeit. Verlangt Überzeugungskraft und Willensstärke. Nach außen heißt das, unsere Rolle als Garant der europäischen Einigung und Integration entschieden und aus tiefer Überzeugung anzunehmen. Unseren geeinten Kontinent weiter voranzubringen, dazu braucht es wie bisher die Dynamik und Verlässlichkeit der deutsch-französischen Partnerschaft. Und es heißt, Deutschlands Rolle als angesehene Friedensmacht zu stärken: im Kampf gegen Hunger, Armut und Unterdrückung in der Welt, im Kampf gegen Terror und Fanatismus und im Einsatz für einen effektiven Multilateralismus, für eine internationale Ordnung des Rechts, für eine Stärkung der Vereinten Nationen, in denen Deutschland seiner internationalen Verantwortung gemäß einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat anstrebt. Dies alles sind Aufgaben, denen wir nicht genügen können, wenn die Gefahr eines Legitimationsverlustes unseren Energien keinen Raum lässt. Darum braucht es heute das Votum des Hohen Hauses. Darum braucht es, wenn mir das Vertrauen der Mehrheit versagt bleibt, das Urteil des Souveräns: des Volkes. Es ist keine Zeit zu verlieren. Die Reformen dulden keinen Aufschub. Sie bedeuten auch Abschied von Gewohntem. Das zu sagen, verlangt die Aufrichtigkeit, die wir den Bürgern schuldig sind. Meine Sache - und der Auftrag der deutschen Sozialdemokratie - ist es, dafür zu sorgen, dass wirtschaftliche Effizienz eben nicht auf Kosten der Schwachen erzielt wird, dass also die soziale Balance keinen Schaden nimmt. Meine Damen und Herren, diese Regierung tut ihre Pflicht. Sie tut, was für unser Land notwendig ist. Diese Regierung hat das durch die Vorgänger-Regierung auf dem Land lastende Phlegma, die Realitätsverweigerung und die Reformunwilligkeit überwunden. Es sind - und ich bin stolz darauf - gute Jahre für unser Land gewesen, die unser Land nach innen liberaler, toleranter, sicherer und demokratischer und nach außen selbstbewusster, freier und geachteter gemacht haben. Wir brauchen jetzt klare Verhältnisse. Darum stelle ich die Vertrauensfrage. Öffnet der Bundestag den Weg zu Neuwahlen, dann haben, wenn der Herr Bundespräsident so entscheidet, unsere Bürgerinnen und Bürger das Wort. Ich vertraue auf die Vernunft und die Einsicht der Deutschen. Ich vertraue auf den Mut und die Kraft meiner Partei, die in den 142 Jahren ihrer stolzen Geschichte jederzeit Verantwortung für das Ganze, für sozialen Fortschritt, Gerechtigkeit, Teilhabe und Demokratie wahrgenommen hat. Für genau diese Werte werde ich weiter kämpfen.