Carstens 07.01.1983 Rundfunk- und Fernsehansprache zur Neuwahl - im Wortlaut Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger! Ich habe heute den Deutschen Bundestag aufgelöst und Neuwahlen für den 6. März angesetzt. Da diese Frage die Öffentlichkeit sehr stark beschäftigt hat, möchte ich einige Worte zur Begründung meiner Entscheidung sagen. Ich habe mir die Sache nicht leichtgemacht. Die Frist, die das Grundgesetz zur Verfügung stellt, habe ich voll ausgeschöpft. Alles, was zu dem Thema im Bundestag gesagt worden ist, habe ich sorgfältig geprüft. Ich habe mit dem Bundeskanzler, mit den Vorsitzenden aller im Bundestag vertretenen Parteien, mit den Fraktionsvorsitzenden dieser Parteien, mit den Präsidenten von Bundestag und Bundesrat, mit meinem Vorgänger im Amt des Bundespräsidenten und schließlich mit den für Verfassungsfragen zuständigen Bundesministern des Innern und der Justiz gesprochen. Auch die Argumente der vielen Bürger, die mir geschrieben oder die sich in der Öffentlichkeit geäußert haben, habe ich sorgfältig geprüft. Ich danke allen, die sich an mich gewandt haben. Ich stehe vor einer Situation, in der alle im Bundestag vertretenen Parteien - wenn auch aus unterschiedlichen Gründen - Neuwahlen für nötig halten. Dies jedenfalls haben sie öffentlich und auch mir gegenüber unzweideutig erklärt. In meinen letzten Gesprächen - vorgestern - haben sie mir auf meine ausdrückliche Frage hin ihre Auffassung nochmal bestätigt. Nun ist die Überzeugung aller Parteien von der Notwendigkeit von Neuwahlen sicher gewichtig. Sie kann aber nur dann zur vorzeitigen Auflösung des Bundestages führen, wenn die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen dafür gegeben sind, und ich muß Sie daher bitten, mir für einige Augenblicke bei der Darlegung von Rechtsfragen zu folgen. Ein möglicher Weg, um zu Neuwahlen zu gelangen, nämlich eine Änderung des Grundgesetzes, die dem Bundestag ein Selbstauflösungsrecht geben würde, ist erwogen, aber nicht verwirklicht worden. So kann die Neuwahl nur auf einem der nach geltendem Verfassungsrecht vorgesehenen Wege herbeigeführt werden, das heißt - entweder dadurch, daß der Bundeskanzler zurücktritt - oder dadurch, daß der Bundestag einem Vertrauensantrag des Bundeskanzlers die Zustimmung verweigert. Mehrfach ist gesagt worden, der Bundeskanzler hätte zurücktreten und dadurch den Weg für Neuwahlen freimachen sollen. Dies wäre jedoch ein sehr komplizierter Weg gewesen, denn keinesfalls könnte der Bundespräsident im Falle des Rücktritts des Bundeskanzlers den Bundestag ohne weiteres auflösen. Es müßten vielmehr mehrere Wahlgänge zur Wahl eines neuen Bundeskanzlers stattfinden. Nur wenn bei keinem dieser Wahlgänge die absolute Mehrheit der Stimmen erreicht wird, könnte der Bundestag aufgelöst werden. Der Bundeskanzler hat sich für den anderen Weg entschieden. Er hat im Bundestag einen Vertrauensantrag gestellt. Der Bundestag hat diesem Antrag am 17. Dezember die Zustimmung verweigert, und der Bundeskanzler hat mir daraufhin die Auflösung des Bundestages vorgeschlagen. Damit waren die im Grundgesetz ausdrücklich genannten Voraussetzungen für die Auflösung gegeben, und ich hatte nun zu prüfen, ob der eingeschlagene Weg verfassungsrechtlich gangbar ist, und wenn ja, ob die vorgeschlagene Auflösung des Bundestages auch unter politischen Gesichtspunkten richtig oder mindestens vertretbar ist. Ich will nicht verschweigen, daß mir die vorgetragenen Bedenken zu schaffen gemacht haben. Zunächst möchte ich klarstellen, daß ich den Bundestag nicht auflösen würde, wenn nach meiner Überzeugung eine Mehrheit im Bundestag sich auf diesem Weg Vorteile bei der Wahl unter Verletzung der Interessen der Minderheit verschaffen würde. Dieser Fall ist jedoch, so meine ich, nicht gegeben. Regierung und Koalitionsparteien haben sofort nach dem Regierungswechsel im Herbst Neuwahlen im März angekündigt. Ob der von ihnen für die Wahl ins Auge gefaßte Zeitpunkt unter wahltaktischen Gesichtspunkten für sie günstig ist, war damals und ist heute nicht vorhersehbar. Auch die Opposition hat ungeachtet ihrer Vorbehalte gegen den eingeschlagenen Weg keine Einwendungen gegen den Wahltermin erhoben. Die Bedenken gegen das eingeschlagene Verfahren aber greifen nach meiner Ansicht nicht durch. Zunächst ist es dem Bundespräsidenten nicht möglich festzustellen, aus welchen Gründen der einzelne Abgeordnete dem Bundeskanzler die Zustimmung versagt hat. Ich halte mich an die öffentlich vorgetragenen Begründungen. Danach haben die Koalitionsparteien der neuen Regierung von vornherein nur eine sachlich und zeitlich begrenzte Unterstützung zugesagt. Sie haben erklärt, sie wollten zunächst den Haushalt nebst einigen dazugehörigen Gesetzen durchbringen, dann aber Neuwahlen herbeiführen. Dementsprechend hat der Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion am 14. Dezember im Bundestag erklärt, daß seine Fraktion ohne Neuwahlen nicht bereit sei, diese oder eine andere Regierung künftig parlamentarisch zu unterstützen. Der Sprecher der FDP-Fraktion hat erklärt, daß der für das verabredete Regierungsprogramm ausgestellte Vertrauensbonus nunmehr aufgebraucht sei. In unserem letzten Gespräch vor zwei Tagen haben mir die Koalitionsparteien diese ihre Haltung nochmal nachdrücklich bestätigt. Das sind Tatsachen, an denen ich nicht vorübergehen kann. Aus ihnen gibt sich nach meiner Überzeugung, daß eine handlungsfähige parlamentarische Mehrheit zur Unterstützung der Regierungspolitik nicht mehr vorhanden ist. In dieser kritischen Situation, die in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bisher einmalig ist, erscheint mir die von allen Parteien erhobene Forderung nach Neuwahlen auch politisch begründet. Nun meinen manche, die Lage könnte nach dem 6. März noch schwieriger sein, als sie jetzt ist. Diese Möglichkeit kann in der Tat niemand ausschließen, und auch ich habe sie bedacht. Aber eine solche Ungewißheit ist beinahe mit jeder Wahl verbunden. Wenn aus anderen Gründen vorgezogene Neuwahlen gerechtfertigt erscheinen, dürfen sie nach meiner Meinung nicht mit der Begründung abgelehnt werden, daß ihr Ausgang ungewiß sei. Zum Schluß wende ich mich an alle Parteien, die an der Wahl teilnehmen. Ich richte die dringende Bitte an sie, den bevorstehenden Wahlkampf sachlich und fair zu führen, von persönlichen Verunglimpfungen des politischen Gegners abzusehen und sich an das Gebot der Wahrhaftigkeit zu halten. Diese Bitte spreche ich zugleich im Namen von Millionen von Mitbürgern aus, die von den Politikern sachliche Argumente und keine Polemik erwarten. Die Parteien bemühen sich nach ihren besten Kräften um die Lösung der vor uns liegenden Probleme. Niemand sollte dem anderen den guten Willen absprechen. Die wahlberechtigten Mitbürger und Mitbürgerinnen aber bitte ich, von ihrem Wahlrecht Gebrauch zu machen. Entscheidungen von großer Tragweite stehen bevor. Alle sind aufgerufen, durch Teilnahme an den Wahlen daran mitzuwirken!